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Mercredi 3 août 2011 à 14:40

 Vielen buchen ihren Jahresurlaub meist schon viele Monate vorher und fiebern der verdienten Erholung erwartungsvoll entgegen.  Aber zur vollständigen Entspannung gehört auch einen sinnvoll Absicherung. Dementsprechend sollte man vor dem Reiseantritt notwendigerweise eine Auslandskrankenversicherung abschließen. 
 
Wenn ärztliche Assistenz im In fremde Länder erforderlich wird, kann dies extrem kostspielig werden. Massnahmen im Ausland gehen schnell in die tausende von ?. Die Massnahmen werden oft auf Privatrechnung abgerechnet.Die teueren Therapiekosten müssen meist gleich darauf getilgt werden.Vor allem Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben im Ausland in den meisten Fällen nur unzureichenden und zum Teil gar keinen Versicherungsschutz.  Viele Organisationen raten bei Auslandsaufenthalten zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Für wenig Bares bekommt man schon eine Auslandskrankenversicherung. Reisekrankenversicherung werden bei den meisten Krankenversicherungen für ein ganzes Jahr angeboten. Die  wird für Alleinstehende oder Familien angeboten.Preiswerte Angebote für die Auslandskrankenversicherung gibt es für Alleinreisende schon unter 10 EUR. Besser vergleichen Sie die Offerten vor dem Abschluss. Doch wie auch bei den Entscheidung für die grundlegende Krankenkasse sollte auch hier nicht der Preis entscheidend sein, sondern die Leistung. 
Auf Feinheiten achten.
 
Summa summarum ist zu berücksichtigen, dass die Nachleistungsfrist im Vertrag limitiert ist. Denn, falls die Krankheit länger dauern sollte als der abgeschlossene Vertrag, muss die Rückvergütung der Belege dennoch gewährleistet sein. Des Pudels Kern einer Auslandskrankenversicherung ist der Rücktransport, beachten Sie die Details dazu. Die Therapie von bestehenden Erkrankungen ist bei den Auslandstarifen meist nicht versichert.Personen mit bestehenden Erkrankungen sollten die Ausschlüsse in den Bedingungen beachten. In den allermeisten Fällen ist es besser die Notrufzentrale des Risikoträgers vor teuren Behandlungen zu informieren. Belege immer nur im Original zur Erstattung einreichen.

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